Wohn- und
Geschäftshäuser

Wohnhaus: Ihre Gesundheit steht im Vordergrund Geschäftshaus: Zusätzlich Arbeitsschutz beachten!

In Radonvorsorgegebieten (früher: Radon-Risikogebiete) gelten seit 2018 besondere Schutzanforderungen: Wird der gesetzliche Referenzwert von 300 Bq/m3 (= Becquerel pro Kubikmeter Raumluft) in dortigen Gebäuden im Jahresmittel überschritten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Konzentration eingeleitet werden (siehe § 128 StrlSchG). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), das Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und das Umweltbundesamt sowie viele Sachverständige (www.radonfachperson.org) plädieren sogar dafür, den Referenzwert auf nur 100 Bq/m3 (Becquerel pro Kubikmeter) zu senken, da epidemiologische Studien nahelegen, dass das Lungenkrebsrisiko bereits ab Radonkonzentrationen von 100-130 Bq/m3 beginnt.

Häuser

Immobilien-Eigentümer aufgepasst: Der Radonschutz erfasst auch bundesweit uneingeschränkt alle Neubauten. Und: Besonders Aufenthaltsräume oder Arbeitsplätze im Souterrain-, Keller- und Erdgeschoss (Büros, Hausmeister-Werkstätten,….) stehen im Fokus. Aber auch Wohnräume, Ferienwohnungen, Geschäftsräume, Ladenlokale, Räume in Hotels und Pensionen, Pförtner-Räume, Wellness-Einrichtungen sind einer Radon-Untersuchung zu unterziehen.

Maschinen

Neubau:

Da vorbeugende Radonschutz-Maßnahmen meistens einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger sind als nachträgliche Radon-Sanierungen, sollte schon bei der Planung des eigenen Hauses oder einer Betriebsstätte der Schutz vor Radonbelastung berücksichtigt werden. Beispiele für vorbeugende Abdichtungsmaßnahmen gegen Radoneintritt im Neubau sind:

  • Abdichtung von Leitungsdurchführungen (Medien: Wasser, Elektrizität, TV, Erdsonden,…)
  • Einbau von radondichten Kunststoff-Folien, Beschichtungen und Bitumenbahnen im Fundamentbereich

Wir helfen Ihnen bereits bei der Planung: www.radonfachperson.org

Für den Neubau egal ob zum Wohnen oder Arbeiten fordert das Strahlenschutzgesetz überall einen Basisschutz vor Radon. Dieser gilt als erfüllt, wenn Maßnahmen zum Feuchteschutz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. In Radon-Vorsorgegebieten muss zusätzlich zum Feuchteschutz eine weitere Maßnahme beim Bau eines Gebäudes umgesetzt werden. Die Strahlenschutzverordnung stellt in § 154 eine Liste bereit, aus der, je nach Bauvorhaben, die geeignetste Maßnahme gewählt werden kann.

Risiko:

Wir raten gewerblichen Immobilienbesitzern zur frühzeitigen Überprüfung der Radon-Konzentrationen ihrer Immobilien. Zu hohe Radonkonzentrationen (= Referenzwert-Überschreitungen) können zu einem erheblichen Wertverlust bei der Veräußerung der Immobilie führen, da potentielle Käufer im Rahmen der Due Diligence zur Wertfindung der Immobilie mittlerweile auch die Radonbelastung des Kaufobjektes kennen wollen. Zu hohe Radonkonzentrationen können auch in Rendite-Einbußen münden, dann wenn der private oder gewerbliche Mietzins gemindert oder ausgesetzt wird oder gar ein Rechtsstreit wegen Mangel an der Mietsache wegen zu hoher Radon-Konzentrationen vorliegt.

Haben Sie Ihr Haus gegen Radon saniert, kann auch Ihr Nachbar Ihnen keinen Vorwurf machen, die Radonbelastung seines Gebäudes stamme aus Ihrer Immobilie!

Keller