Wasserwerke

Besondere Radon-Arbeitsfelder erfordern auch besten Radonschutz = Arbeitsschutz!

Ein Teil des im Erdboden vorhandenen Radons wird im Grundwasser bzw. Quellwasser gelöst. Dadurch gelangt Radon-haltiges Wasser in die Wasserversorgungsanlage. Über offene Wasserflächen in Quell- und Sammelschächten, Brunnenstuben, Wasserspeichern, Aufbereitungen, Hochbehältern, Schieberkammer, Wasserkraftwerken etc. entweicht das Radon in die Raumluft (Atemluft) und kann so zu einer unter Umständen hohen Strahlenexposition der Beschäftigten führen.

Die Gefahr ist vor allem durch das Einatmen Radon-haltiger Luft gegeben. Es kann besonders zur Schädigung der Lunge kommen (Lungenkrebs). In Radon-Arbeitsfeldern müssen auf Grund des neuen Strahlenschutzgesetzes alle Arbeitsplätze neu betrachtet und bewertet werden. Nach Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes sind dies Arbeitsplätze in: Anlagen der • Wassergewinnung • Wasseraufbereitung • Wasserverteilung

Rathaus
Städte und Gemeinden

Für Städte und Gemeinden und alle öffentlichen Gebäudeeigentümer ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben nicht nur Pflichten, sondern auch wertvolle Chancen, die man nicht verstreichen lassen sollte: Das Erkennen einer Radonbelastung oder die Risikominimierung in einem Gebäude sendet ein Signal für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln aus, was in der Bevölkerung tatsächlich auch wahrgenommen wird. Es motiviert andere Gebäudeeigentümer ebenfalls zum Handeln und letztendlich zur Gesundheitsvorsorge. Die Gesundheitsvorsorge ist eine wichtige Komponente einer gut funktionierenden Volkswirtschaft. Nutzen Sie die Chancen!

Zu unseren Schutz- und Sanierungsmethoden gehört auch unsere bewährte Unterbodenabsaugung. Hierbei werden die erdberührten Umfassungsflächen angebohrt, verrohrt und mit einer Radon-Turbine verbunden, die die Radon-haltige Bodenluft ins Freie absaugt, so dass Radon am Gebäudeeintritt gehindert wird.

Finanzant