Schauhöhlen und Bergwerke
Besonders hohe Radon-Belastungen fordern speziellen Radonschutz!
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung stärken den Schutz der Beschäftigten vor Radon an deren Arbeitsplätzen. In weiteren Radon-Arbeitsfeldern neben Wasserversorgungsunternehmen, wie
- untertägige Bergwerke
- Besucherbergwerke
- Schauhöhlen
- Radonheilbäder und Radonheilstollen
gibt es den Radonschutz schon seit 2001. Aktuell gilt für all diese Arbeitsplätze ebenfalls der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3).
Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihre Beschäftigten an diesen besonderen Arbeitsplätzen vor Radon zu schützen. Arbeitsplätze in Radon-Arbeitsfeldern sind neben den Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung, auch untertägigen Bergwerken, Besucherbergwerken, Schächten sowie Höhlen und Radonheilbädern oder Radonheilstollen.