Schauhöhlen und Bergwerke

Besonders hohe Radon-Belastungen fordern speziellen Radonschutz!

Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung stärken den Schutz der Beschäftigten vor Radon an deren Arbeitsplätzen. In weiteren Radon-Arbeitsfeldern neben Wasserversorgungsunternehmen, wie

  • untertägige Bergwerke
  • Besucherbergwerke
  • Schauhöhlen
  • Radonheilbäder und Radonheilstollen

gibt es den Radonschutz schon seit 2001. Aktuell gilt für all diese Arbeitsplätze ebenfalls der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3).

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Finanzant

Verantwortlich für Radon-Messungen an diesen Arbeitsplätzen zum Arbeitsschutz ist:

  • wer in seiner Betriebsstätte eine Beschäftigung ausübt oder ausüben lässt und
  • in wessen Betriebsstätte ein Dritter in eigener Verantwortung tätig ist.

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihre Beschäftigten an diesen besonderen Arbeitsplätzen vor Radon zu schützen. Arbeitsplätze in Radon-Arbeitsfeldern sind neben den Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung, auch untertägigen Bergwerken, Besucherbergwerken, Schächten sowie Höhlen und Radonheilbädern oder Radonheilstollen.

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