Firmen- und Industrie-Immobilien

Radonschutz ist hier Arbeitsschutz: Schützen Sie Ihre Mitarbeiter!

Die gesetzlichen Vorschriften zum Radonschutz betreffen alle Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen im Untergeschoss bzw. Erdgeschoss wie Großraumbüros, Einzelbüros, Werkstatträume, Werkstätten, Fertigungshallen, Produktionshallen, Kantinen, Konferenzräume, gewerbliche Tiefgaragen etc.

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In Radonvorsorgegebieten (früher: Radon-Risikogebiete) gelten seit 2018 besondere Schutzanforderungen an Gebäude: Zum Schutz der Raumnutzer. Wird der gesetzliche Referenzwert von 300 Bq/m3 (= Becquerel pro Kubikmeter Raumluft) in dortigen Gebäuden im Jahresmittel überschritten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Konzentration eingeleitet werden (siehe § 128 StrlSchG). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), das Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und das Umweltbundesamt sowie viele Sachverständige (www.radonfachperson.org) plädieren sogar dafür, den Referenzwert auf nur 100 Bq/m3 (Becquerel pro Kubikmeter) zu senken, da epidemiologische Studien nahelegen, dass das Lungenkrebsrisiko bereits ab Radonkonzentrationen von 100-130 Bq/m3 beginnt. Fürsorgliche Arbeitgeber tragen präventiv Verantwortung für die Arbeitsplatzsicherheit ihres Personals. Werden die Radon-Schutzmaßnahmen aber nicht eingehalten, drohen Haftungsrisiken aus dem Arbeitsschutz heraus. Deshalb sollte die Radonbelastung frühzeitig in Firmengebäuden gemessen werden. Die Reputation des Arbeitgebers als Aushängeschild für Mitarbeiter steigt deutlich an. Obligatorisch sind Radon-Messungen in Untergeschossen und im Erdgeschoss in Gebieten nach § 135 StrlSchV und § 121 StrlSchG.

Gesetzliche Regelungen zum Radonschutz:

Da Radon auf alle Menschen einwirkt, enthalten das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung Regelungen, die in ganz Deutschland gelten und einen Basisschutz vor Radon gewährleisten.

Zur Erinnerung:

An Arbeitsplätzen und in Wohnräumen gilt der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft für die radonkonzentration.

Arbeitsplätze:

Überschreitet die Radonkonzentration an einem Arbeitsplatz den Referenzwert, sind Schutzmaßnahmen verpflichtend. Mit einer erneuten Messung muss nach (technischen) Gegenmaßnahmen überprüft werden, ob die Radonkonzentration unter den Referenzwert „dauerhaft“ gesenkt wurde.

Neubau:

Beim Neubau ist es das Ziel, dauerhaft den Eintritt von Radon ins Gebäude zukünftig zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Dafür müssen geeignete (technisch-bauliche) Maßnahmen gegen Radon umgesetzt werden. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderliche Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. Die Erfahrung zeigt aber, da Radon gasförmig (= extrem beweglich und penetrierend) und Wasser (Feuchte) flüssig ist, alleine der Feuchteschutz oft nicht ausreicht, um Radon effektiv vom Radoneintritt ins Gebäude zu hindern.

Arbeitgeber:

Indem Sie den Radon-Messverpflichtungen nachkommen und das Thema Radonschutz vorausschauend und zukunftsgestaltend adressieren, übermitteln Sie positive Signale an Ihre Mitarbeiter und deren Arbeitnehmervertretungen/Betriebsrat.

Retention-Management:

Mit einem proaktiven Radonschutz-Programm signalisieren Sie als Arbeitgeber Ihren Angestellten zusätzlich, dass Sie deren Leistungen anerkennen und deren Arbeit wertschätzen. Mitarbeiterbindung ist heute eine entscheidende Komponente für gutes Firmenmanagement.

Nutzen Sie unser weitgefächertes Know-how!