Privathäuser

Radonschutz ist hier Privatsache: Nur in einem gesunden Haus fühlt man sich wohl!

Für Privathäuser bzw. für den privaten Hausbesitzer gelten ebenfalls Radonschutz-Anforderungen: Wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) Raumluft in Aufenthaltsräumen / Wohnungen nach freiwilligen Messungen überschritten, sollten (technische) Maßnahmen zur Reduzierung der Konzentration eingeleitet werden. Häufiges Lüften ist zwar gut, doch wird dies wegen der kalten Außenluft eher selten regelmäßig erfolgen.

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In Radonvorsorgegebieten (früher: Radon-Risikogebiete) gelten seit 2018 besondere Schutzanforderungen an Immobilien: Zum Schutz deren Nutzer. Wird der gesetzliche Referenzwert von 300 Bq/m3 (= Becquerel pro Kubikmeter Raumluft) in dortigen Gebäuden im Jahresmittel überschritten, sollten Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Konzentration eingeleitet werden (siehe § 128 StrlSchG). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), das Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und das Umweltbundesamt sowie viele Sachverständige (www.radonfachperson.org) plädieren sogar dafür, den Referenzwert auf sogar 100 Bq/m3 (Becquerel pro Kubikmeter) zu senken, da epidemiologische Studien nahelegen, dass das Lungenkrebsrisiko bereits ab Radonkonzentrationen von 100-130 Bq/m3 beginnt.

Selbst wenn Radonschutz-Maßnahmen für private Hausbesitzer ungezwungen sind, sollte doch dem Schutz der Gesundheit der Nutzer besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zudem ist der Werterhalt Ihrer Immobilie ein weiterer wesentlicher wirtschaftlicher Faktor. So gehen Sie beim Verkauf Ihres Hauses kein Risiko der Kaufpreisminderung durch eine zu hohe Radonbelastung ein. Funktionierende technische Radonschutz-Einrichtungen stellen einen Nachweis zur effektiven Radonminderung dar. Wir stellen gerne nach Installation unserer Radonschutz-Anlagen einen Radon-Pass oder ein Radon-Zertifikat für Ihr Gebäude aus.

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